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   LAG Hamm, 31.03.2015 - 7 TaBV 15/15   

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https://dejure.org/2015,10447
LAG Hamm, 31.03.2015 - 7 TaBV 15/15 (https://dejure.org/2015,10447)
LAG Hamm, Entscheidung vom 31.03.2015 - 7 TaBV 15/15 (https://dejure.org/2015,10447)
LAG Hamm, Entscheidung vom 31. März 2015 - 7 TaBV 15/15 (https://dejure.org/2015,10447)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Freiwillige Leistung, unternehmenseinheitliche Entscheidung, Zuständigkeit der Einigungsstelle

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Freiwillige Leistung, unternehmenseinheitliche Entscheidung, Zuständigkeit der Einigungsstelle

  • IWW

    § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 99 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 99 Abs. 1 BetrVG, § 99 Abs. 4 BetrVG, § 93 BetrVG, § 99 ArbGG, § 83 Abs. 1 Satz 2 ArbGG

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 14.06.1994 - 1 ABR 63/93

    Mitbestimmung bei Sonderbonus

    Auszug aus LAG Hamm, 31.03.2015 - 7 TaBV 15/15
    Da beide Beteiligten des vorliegenden Beschlussverfahrens von den zutreffenden, in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelten und in der arbeitsrechtlichen Literatur einhellig aufgenommenen Grundsätzen der Mitbestimmung des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei sogenannten freiwilligen Leistungen ausgehen, verzichtet die Beschwerdekammer an dieser Stelle auf eine umfassende Wiedergabe der Rechtsprechung und Literatur (vgl. grundlegend BAG, Beschluss vom 08.12.1981, 1 ABR 55/79 und Beschluss vom 14.06.1994, 1 ABR 63/93).
  • BAG, 08.12.1981 - 1 ABR 55/79

    Leistungsprämie und Mitbestimmungsrecht

    Auszug aus LAG Hamm, 31.03.2015 - 7 TaBV 15/15
    Da beide Beteiligten des vorliegenden Beschlussverfahrens von den zutreffenden, in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelten und in der arbeitsrechtlichen Literatur einhellig aufgenommenen Grundsätzen der Mitbestimmung des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei sogenannten freiwilligen Leistungen ausgehen, verzichtet die Beschwerdekammer an dieser Stelle auf eine umfassende Wiedergabe der Rechtsprechung und Literatur (vgl. grundlegend BAG, Beschluss vom 08.12.1981, 1 ABR 55/79 und Beschluss vom 14.06.1994, 1 ABR 63/93).
  • LAG Hamm, 18.12.2009 - 13 TaBV 52/09

    Einigungsstelle zum betrieblichen Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Hamm, 31.03.2015 - 7 TaBV 15/15
    Offensichtlich unzuständig ist eine Einigungsstelle damit nur dann, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt, sich also die Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand subsumieren lässt (vgl. nur LAG Hamm, Beschluss vom 18.12.2009, 13 TaBV 52/09 m.z.N. zur Rechtsprechung und Literatur; LAG Hamm, Beschlüsse vom 17.12.2003, 7 TaBV 912/13 und 7 TaBV 39/14 jeweils bei juris).
  • LAG Niedersachsen, 07.08.2007 - 1 TaBV 63/07

    Besetzungsumfang in der Einigungsstelle; Unzuständigkeit Einigungsstelle; Zahl

    Auszug aus LAG Hamm, 31.03.2015 - 7 TaBV 15/15
    Mit der ständigen Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte (vgl. z.B. LAG Hamm, Beschluss vom 13.06.2003, 10 TabV 61/03 und LAG Niedersachsen, Beschluss vom 07.08.2007, 1 TaBV 63/07 jeweils m.z.N.) ist davon auszugehen, dass der Normalfall der Besetzung einer Einigungsstelle mit je zwei Beisitzern zu beschließen ist.
  • LAG Hamm, 17.12.2013 - 7 TaBV 91/13

    Einsetzung einer Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Hamm, 31.03.2015 - 7 TaBV 15/15
    Abgesehen davon, dass die Arbeitgeberin zwar zutreffend darauf hinweist, dass es im Einigungsstelleneinrichtungsverfahren nach § 99 ArbGG keine antragsmäßige Bindung an die von einem Betriebspartner benannte Person des Vorsitzenden gibt (LAG Hamm, Beschlüsse vom 04.10.2010, 13 TaBV 74/10 und vom 17.12.2013, 7 TaBV 91/13, beide juris), teilt die Beschwerdekammer die von der Arbeitgeberin allein aufgrund der Geschäftsverteilung des LAG Hamm vorgebrachten Bedenken nicht.
  • LAG Hamm, 04.10.2010 - 13 TaBV 74/10

    Gerichtliche Bestimmung des Vorsitzenden der Einigungsstelle ohne Bindung an

    Auszug aus LAG Hamm, 31.03.2015 - 7 TaBV 15/15
    Abgesehen davon, dass die Arbeitgeberin zwar zutreffend darauf hinweist, dass es im Einigungsstelleneinrichtungsverfahren nach § 99 ArbGG keine antragsmäßige Bindung an die von einem Betriebspartner benannte Person des Vorsitzenden gibt (LAG Hamm, Beschlüsse vom 04.10.2010, 13 TaBV 74/10 und vom 17.12.2013, 7 TaBV 91/13, beide juris), teilt die Beschwerdekammer die von der Arbeitgeberin allein aufgrund der Geschäftsverteilung des LAG Hamm vorgebrachten Bedenken nicht.
  • LAG Hamm, 13.06.2003 - 10 TaBV 61/03

    Einrichtung einer Einigungsstelle unter Berücksichtigung der Mitbestimmungsrechte

    Auszug aus LAG Hamm, 31.03.2015 - 7 TaBV 15/15
    Mit der ständigen Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte (vgl. z.B. LAG Hamm, Beschluss vom 13.06.2003, 10 TabV 61/03 und LAG Niedersachsen, Beschluss vom 07.08.2007, 1 TaBV 63/07 jeweils m.z.N.) ist davon auszugehen, dass der Normalfall der Besetzung einer Einigungsstelle mit je zwei Beisitzern zu beschließen ist.
  • LAG München, 23.11.2021 - 9 TaBV 64/21

    Bestellungsverfahren nach § 100 ArbGG - Offensichtlichkeitsmaßstab

    (LAG Rheinland-Pfalz, 30.09.2018 - 5 TaBV 13/18, Rn. 56 LAG Hamm, Beschluss vom 31.03.2015 - 7 TaBV 15/15, Rn. 37) Dies erklärt sich aus den Besonderheiten des Bestellungsverfahrens, das darauf gerichtet ist, den Betriebspartnern, die keine ständige Einigungsstelle eingerichtet haben, im Bedarfsfall beim Auftreten von Meinungsverschiedenheiten möglichst rasch eine formal funktionsfähige Einigungsstelle zur Verfügung zu stellen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2021 - 4 TaBV 50/21

    Bestellungsverfahren nach § 100 ArbGG - hinreichende Bestimmtheit

    Ein Antrag nach § 100 kann nur abgewiesen werden, wenn unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt die Zuständigkeit der Einigungsstelle als möglich erscheint (LAG Rheinland-Pfalz 20.09.2018 - 5 TaBV 13/18 - Rn. 56; LAG Hamm 31.03.2015 - 7 TaBV 15/15 - Rn. 37; LAG Berlin-Brandenburg 09.04.2014 - 4 TaBV 638/14 - Rn. 113 NZA-RR 2014, 544 LAG Berlin-Brandenburg 22.01.2015 - 10 TaBV 1812/14 u.a. - Rn. 24; GK-ArbGG/Schleusener § 100 Rn. 23).
  • LAG Hamm, 10.08.2015 - 7 TaBV 43/15

    Bindung des Gerichts an die von den Parteien beantragte Besetzung der

    Während einerseits eine solche Bindung vollständig abgelehnt wird (LAG Hamm, Beschlüsse v. vom 04.10.2010, 13 TaBV 74/10, vom 31.03.2015, 7 TaBV 15/15, vom 17.12.2013, 7 TaBV 91/13, auch LAG Düsseldorf, Beschluss vom 25.08.2014, 9 TaBV 39/14, alle m.w.N.; Schlewing in: in Germelmann/Matthes/Prütting, Arbeitsgerichtsgesetz, 8. Auflage 2013, § 98 Rdnr.14, Schwab/Weth, ArbGG 2. A., § 98 Rdnr. 51, Bengelsdorf BB 1991, 613 (615/619)), wird andererseits die Auffassung vertreten, dass der Betriebspartner, der eine/n andere/n Vorsitzende/n bestellt wissen will, konkrete Bedenken im Rahmen seiner prozessualen Mitwirkungspflicht nach § 83 Abs. 1 S. 2 ArbGG vortragen müsse (ErfK/Koch, 15.A., § 99 Rdnr.5; Henssler/Willemsen/Kalb, ArbRKommentar 6. A./Bepler, § 98 ArbGG Rdnr. 7; Treber in: AnwaltKommentar Arbeitsrecht 2.A., § 98 ArbGG Rdnr. 8; Düwell, BetrVG 3. A./L § 76 Rdnr. 16; LAG Nürnberg, Beschluss v. 02.07.2004, NZA-RR 2005, 100), wobei die Anforderungen an solche Bedenken in unterschiedlichem Maße gestellt werden, von einfachen Bedenken bis hin zum Vortrag der Parteilichkeit oder fehlenden Qualifikation (vgl. die Nachweise bei Kreutz/Jacobs aaO).
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